Leistungsangebot

Kostenerstattung Osteopathie

 

Die (anteilige) Erstattung von osteopathischen Leistungen wird je nach Versicherung (gesetzlich, Privat, Privat Beihilfe, Zusatzversicherung) unterschiedlich gehandhabt. Klären Sie daher bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen sowie in welchem Umfang Ihnen die Rechnung Ihres Osteopathen ggf. erstattet wird.
Falls erforderlich, können wir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für Sie ausstellen.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer

089.397444

 

Gerne können Sie uns auch eine Email schreiben:

info@schwabinger-grün.de