– Andrew Taylor Still
Osteopathie wird von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen und kann als Selbstzahlerleistung
in Anspruch genommen werden. Bei manchen Krankenkassen können Sie jedoch eine anteilige Erstattung erhalten.
Bei Privatversicherten werden je nach Tarif die Kosten in der Regel übernommen. Bitte informieren Sie sich vor der
Behandlung über eine Erstattung.
Für eine Osteopathie Behandlung benötigen Sie kein Rezept. Ob sie für die Erstattung/Beteiligung Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse ein Rezept benötigen, erfragen Sie bitte vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Sie können jederzeit ohne ärztliche Verordnung direkt einen Termin bei uns vereinbaren.
Falls vorhanden, bringen Sie gerne Vorbefunde, Blutwerte und Arztberichte mit.
Osteopathie kann unterstützend bei vielfältigen Beschwerden eingesetzt werden. Je nach Säule zum Beispiel bei
Zähneknirschen und -beißen (parietal), bei Sodbrennen, Reflux, Verdauungsproblemen, Blähungen und
Zyklusbeschwerden sowie PMS und Endometriose (viszeral) sowie bei Migräne und Schwindel (craniosacral).
Nach einer Behandlung sollten Sie sich zunächst etwas Ruhe gönnen, da der Körper Zeit braucht, sich auf die
Veränderungen einzustellen. Wir empfehlen, am Behandlungstag auf intensive sportliche Aktivitäten zu verzichten.
Wann genau Sie wieder mit dem Sport starten können, besprechen wir individuell mit Ihnen in der Behandlung.